Kompetente Beratung im Erbrecht durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber
Die Regelung des Nachlasses ist ein sensibles und zugleich komplexes Thema. Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg (Hessen) berät Sie Tillmann R. Weber umfassend im Erbrecht, insbesondere in Verbindung mit steuerrechtlichen Fragestellungen wie der Erbschaftsteuer.
Ob Testament, Erbvertrag, Erbeinsetzung oder Schenkung zu Lebzeiten – eine rechtssichere und steuerlich optimierte Vermögensnachfolge bedarf sorgfältiger Planung. Hierbei unterstützt Sie Herr Weber mit fachlicher Kompetenz und einem tiefen Verständnis für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.
Gestaltung und Prüfung von Testamenten
Regelung der Erbfolge und Pflichtteilsansprüche
Beratung zu Schenkungen und lebzeitigen Vermögensübertragungen
Testamentsvollstreckung
Erbenberatung bei Nachlassabwicklung
Steueroptimierte Nachfolgeplanung (z. B. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer)
Vorsorgeregelungen wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine tragfähige Nachlassregelung erfordert ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Rechtsanwalt Tillmann R. Weber bietet Ihnen eine persönliche und diskrete Beratung – mit dem Ziel, Lösungen zu schaffen, die auch in der nächsten Generation Bestand haben.
Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung beginnt idealerweise schon zu Lebzeiten. Durch eine gezielte Schenkung können Vermögenswerte frühzeitig und unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden – oft günstiger als im Erbfall.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Schenkungen, um die Vermögensübertragung optimal auf Ihre persönlichen Ziele und familiären Gegebenheiten abzustimmen.
Nutzung steuerlicher Freibeträge
Reduzierung der zukünftigen Erbschaftsteuer
Rechtssichere Gestaltung der Übergabe
Erhalt von Mitspracherechten durch Nießbrauch oder Wohnrecht
Vermeidung von Streitigkeiten im Erbfall
Ob Immobilienübertragung, Geldschenkung oder die Einbringung von Unternehmensanteilen – wir beraten Sie umfassend und individuell zu allen Möglichkeiten der Schenkung im Rahmen der Nachfolgeplanung.
Neben der Schenkung ist die Testamentsgestaltung ein zentrales Element der Nachfolgeplanung. Dabei spielen Regelungen zur Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und individuelle Familienkonstellationen eine wichtige Rolle. Auch die Absicherung minderjähriger oder behinderter Erben sowie die Fortführung von Unternehmen sollte bedacht werden.
Tillmann R. Weber begleitet Sie bei:
Erstellung und Prüfung von Testamenten
Abschluss von Erbverträgen
Absicherung von Ehepartnern und Kindern
Strukturierter Unternehmensnachfolge
Kombination aus Erbrecht und Steuerrecht
Maßgeschneiderte Nachfolgelösungen für Familien und Unternehmer
Persönliche, vertrauensvolle Mandatsbetreuung
Langjährige Erfahrung in der Erbschaftsteuer- und Nachfolgeberatung
Jetzt Beratungstermin vereinbaren.
Planen Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtzeitig – für Klarheit, Sicherheit und den Erhalt Ihres Vermögens.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit ergriffen oder unterlassen werden sollen. Sie ist ein zentrales Element Ihrer persönlichen Vorsorge und sorgt dafür, dass Ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können – etwa bei schwerer Krankheit, im Koma oder am Lebensende.
In der Patientenverfügung legen Sie fest:
Welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen
Ob künstliche Ernährung oder Beatmung durchgeführt werden soll
Wie im Fall eines irreversiblen Krankheitszustands verfahren werden soll
Eine rechtssichere und klar formulierte Patientenverfügung kann Ärzten und Angehörigen in schwierigen Situationen Orientierung geben und Streit vermeiden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie bei der Erstellung einer individuell auf Ihre Wünsche abgestimmten Patientenverfügung. Die Beratung umfasst auch die sinnvolle Ergänzung durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, um umfassend für den Ernstfall vorzusorgen.
Jetzt beraten lassen – für eine selbstbestimmte medizinische Vorsorge mit rechtlicher Klarheit.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit rechtlich für Sie handeln darf. Ob medizinische Entscheidungen, Vermögensangelegenheiten oder organisatorische Belange – die bevollmächtigte Person übernimmt in Ihrem Namen Verantwortung.
Die Vorsorgevollmacht vermeidet die gerichtliche Bestellung eines Betreuers und stellt sicher, dass Ihre Interessen im Sinne Ihrer Vorstellungen gewahrt bleiben.
Entscheidungen in Gesundheits- und Pflegeangelegenheiten
Verwaltung von Vermögen und Bankgeschäften
Vertragsabschlüsse und Vertretung vor Behörden
Wohnungs- oder Heimangelegenheiten
Da der Bevollmächtigte in vielen Fällen umfassende Entscheidungen treffen kann, ist ein uneingeschränktes persönliches Vertrauen zwingende Voraussetzung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie bei der Erstellung einer individuell abgestimmten und rechtssicheren Vorsorgevollmacht. Die Beratung umfasst auch die Abgrenzung zu anderen Vorsorgedokumenten wie der Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung.
Jetzt rechtzeitig vorsorgen – mit einer fundierten Beratung zur Vorsorgevollmacht vom Fachanwalt für Steuerrecht in Friedberg.
Mit der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag eine Person seines Vertrauens beauftragen, seinen letzten Willen umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Aufgabe, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten, die Erbverfügungen umzusetzen und gegebenenfalls den Nachlass zu verteilen.
Diese Maßnahme dient nicht nur der Absicherung des Erblasserwillens, sondern kann auch dazu beitragen, Konflikte unter Erben zu vermeiden und die Nachlassabwicklung erheblich zu vereinfachen.
Schutz von minderjährigen oder überschuldeten Erben
Sicherstellung der Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen
Vermeidung von Streit in Erbengemeinschaften
Professionelle und zügige Nachlassabwicklung
Verwaltung von komplexem Vermögen oder Unternehmen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie bereits zu Lebzeiten bei der Frage, ob eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Fall sinnvoll ist – und wie diese ausgestaltet werden sollte. Auf Wunsch übernimmt Herr Weber auch selbst die Rolle des Testamentsvollstreckers, etwa im Auftrag von Erblassern oder Erbengemeinschaften, um eine geordnete Nachlassverwaltung zu gewährleisten.
Ihre letztwilligen Verfügungen – professionell umgesetzt und abgesichert.
Ein Erbfall stellt Angehörige nicht nur emotional, sondern auch rechtlich vor große Herausforderungen. Wer Erbe wird, übernimmt alle Rechtspositionen des Verstorbenen – sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten. Daher ist es essenziell, rasch und rechtlich fundiert zu entscheiden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll.
Nach Kenntnis von der eigenen Erbenstellung beträgt die Frist zur Ausschlagung des Erbes lediglich sechs Wochen. Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen – mit allen Konsequenzen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) steht Ihnen in dieser sensiblen Situation zur Seite. Er bietet eine fundierte rechtliche Einschätzung, ob Sie das Erbe annehmen sollten – und übernimmt bei Bedarf die Erbausschlagung, Kommunikation mit Nachlassgerichten sowie die rechtliche Klärung Ihrer Erbenstellung.
Ein häufiger Irrtum: Mit dem Tod des Erblassers enden nicht automatisch alle steuerlichen Verpflichtungen. Erben müssen unter Umständen für den Verstorbenen Steuererklärungen abgeben (z. B. Einkommensteuer oder Erbschaftsteuer) und sollten steuerliche Fallstricke kennen.
Prüfung von Erbschaft und Erbenstellung
Beratung zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes
Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
Steuerliche Beratung zur Erbschaftsteuer
Erstellung notwendiger Steuererklärungen
Vertretung gegenüber dem Nachlassgerich
Jetzt rechtzeitig Klarheit schaffen – kompetente Erbenberatung durch Ihren Fachanwalt in Friedberg (Hessen).
Ein Todesfall wirft neben emotionalen Belastungen oft komplexe rechtliche und steuerliche Fragen auf. Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verpflichtungen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie umfassend im Erbrecht – mit Fachwissen, Diskretion und Fingerspitzengefühl.
Wer erbt, steht vor der Entscheidung: Erbe antreten oder ausschlagen?
Diese Entscheidung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls getroffen werden. Eine fundierte Prüfung der Nachlassverhältnisse ist daher unerlässlich – insbesondere bei Schulden oder unklaren Vermögensverhältnissen.
Leistungen in der Erbenberatung:
Prüfung Ihrer Erbenstellung
Fristwahrung zur Erbausschlagung
Beratung bei Nachlassverbindlichkeiten
Begleitung bei der Nachlassabwicklung
Steuerrechtliche Bewertung des Erbes
Nach dem Erbfall muss der Nachlass oft geordnet, verwaltet und verteilt werden. Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist dies besonders konfliktanfällig. Eine professionelle Nachlassabwicklung spart Zeit, vermeidet Fehler und schützt vor Streit.
Wir übernehmen für Sie:
Sichtung und Sicherung des Nachlasses
Kommunikation mit Banken, Behörden und Nachlassgericht
Auflösung oder Fortführung von Mietverhältnissen
Begleitung bei Immobilienverkäufen aus dem Nachlass
Wer durch ein Testament enterbt wurde, hat unter Umständen dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Anspruch besteht in Geld – nicht in Sachwerten – und richtet sich gegen die Erben.
Tillmann R. Weber unterstützt:
Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
Erben bei der rechtssicheren Ermittlung und Abwehr unberechtigter Forderungen
Bei Streitigkeiten rund um Pflichtteilsansprüche und Auskunftspflichten
Jeder Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaftsteuer. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad, vom Wert des Nachlasses und von genutzten Freibeträgen ab. Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden.
Unsere Leistungen im Steuerbereich:
Ermittlung der steuerpflichtigen Erbmasse
Nutzung von Freibeträgen und Steuerklassen
Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
Prüfung von Schenkungen und Vorerwerben