Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehen, Kreditvertrag, Werkvertrag oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen – im Zivilrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) mit fundierter rechtlicher Beratung und engagierter Vertretung Ihrer Interessen.
Kaufrecht: Mängel, Rücktritt, Gewährleistung;
Mietrecht: Wohnraummiete, Gewerbemiete, Kündigung, Nebenkosten;
Darlehens- und Kreditrecht: Vertragsprüfung, Rückzahlung, Verzug;
Werkvertragsrecht: Abnahme, Vergütung, Mängelansprüche;
Allgemeines Vertragsrecht: Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen
Gesellschaftsrechtliche Beratung: GbR, oHG, KG, PartG, GmbH, UG – Vertragsgestaltung und Gesellschafterstreit;
Die Kanzlei Tillmann R. Weber prüft Ihre Ansprüche sorgfältig und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen – zügig, rechtssicher und mit Blick auf die wirtschaftliche Effizienz.
Jetzt beraten lassen:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihr Ansprechpartner für Zivilrecht in Friedberg (Hessen).
Ein Kaufvertrag ist nach deutschem Zivilrecht (§§ 433 ff. BGB) ein rechtlich bindender Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Er entsteht durch Angebot und Annahme und verpflichtet:
den Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache
den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Sache
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können unter anderem folgende Gegenstände verkauft werden:
Bewegliche Sachen (z. B. Autos, Maschinen, Elektronik)
Unbewegliche Sachen (z. B. Immobilien, Grundstücke)
Tiere (§ 90a BGB)
Rechte (z. B. Forderungen, Gesellschaftsanteile, Wohnungseigentum, Patente)
Sach- oder Rechtsgesamtheiten (z. B. ein gesamtes Unternehmen)
Kommt es zu Zahlungsverzug oder Streit über den Vertrag, hilft Ihnen Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) bei der effizienten Durchsetzung Ihrer Kaufpreisforderung – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Dabei profitieren Sie von:
Schneller Prüfung Ihrer rechtlichen Ansprüche
Juristischer Unterstützung beim Inkasso
Kompetenter Prozessvertretung vor Gericht
Beratung zur Vertragsgestaltung, um Streit im Vorfeld zu vermeiden
Lassen Sie Ihre Kaufpreisforderung rechtlich absichern.
Jetzt einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihrem Anwalt für Kaufrecht in Friedberg (Hessen) – vereinbaren.
Was kann ich tun, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt?
Wenn der Käufer trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen und können rechtliche Schritte einleiten – zum Beispiel ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage. Rechtsanwalt Tillmann R. Weber unterstützt Sie dabei konsequent.
Was passiert, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist?
Der Käufer hat bei Sachmängeln Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag (§§ 434 ff. BGB). In bestimmten Fällen ist auch Schadenersatz möglich.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Auch im Falle von arglistiger Täuschung oder vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht kann ein Rücktritt zulässig sein.
Wann ist ein Kaufvertrag rechtlich wirksam?
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn sich zwei Parteien über Kaufgegenstand und Preis einig sind (Angebot und Annahme). Je nach Kaufgegenstand (z. B. Immobilien) kann zusätzlich eine besondere Form (z. B. notarielle Beurkundung) notwendig sein.
Wie kann ich mich als Verkäufer vor Zahlungsausfällen schützen?
Eine rechtssichere Vertragsgestaltung, Zahlung per Vorkasse, Eigentumsvorbehalt oder Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss können das Risiko erheblich verringern. Ich berate Sie gern zu geeigneten Schutzmaßnahmen.
Ob Wohnraummiete oder Gewerberaum – das Mietrecht gehört zu den häufigsten Streitfeldern im Zivilrecht.
Der Mietvertrag ist in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Er stellt eine gegenseitige Vereinbarung dar, durch die sich:
der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Sache zeitweise gegen Entgelt zu überlassen,
während der Mieter im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet ist.
Mietgegenstände können sowohl bewegliche Sachen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) als auch unbewegliche Sachen (z. B. Wohnungen, Häuser, Grundstücke) oder Teile davon sein – vorausgesetzt, sie sind zum Gebrauch geeignet.
Das Mietrecht unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und enthält spezielle Regelungen insbesondere zum Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht.
Kündigung des Mietverhältnisses (ordentlich oder außerordentlich)
Zahlungsverzug, Mietminderung, Räumungsklage
Nebenkostenabrechnungen und Betriebskostenstreitigkeiten
Mängel an der Mietsache, Instandhaltungspflichten
Kautionsstreitigkeiten
Vertragsgestaltung und Prüfung von Mietverträgen (privat und gewerblich)
Schnelle Klärung Ihrer Rechte und Pflichten
Effektive Wahrnehmung Ihrer Interessen – außergerichtlich oder gerichtlich
Vermeidung rechtlicher Fehler, die zu finanziellen Nachteilen führen können
Rechtssichere Gestaltung von Mietverträgen, z. B. bei Gewerberaummiete
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) steht sowohl Vermietern als auch Mietern bei allen Fragen rund um den Mietvertrag beratend und durchsetzungsstark zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihrem Anwalt für Mietrecht in Friedberg (Hessen).
Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Ja, wenn er berechtigtes Interesse hat, z. B. für sich selbst oder nahe Angehörige. Die Kündigung muss jedoch formal korrekt und gut begründet sein.
Was darf ich tun, wenn die Miete nicht gezahlt wird?
Schon bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten können fristlose Kündigung und Räumungsklage zulässig sein. Eine anwaltliche Beratung sichert hier das richtige Vorgehen.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Bei erheblichen Mängeln (z. B. Schimmel, Heizungsausfall) kann der Mieter die Miete rechtmäßig mindern – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vorsicht vor eigenmächtiger Kürzung!
Welche Frist gilt bei der Rückzahlung der Mietkaution?
Die Rückzahlung erfolgt nach Abrechnung, meist innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses – abhängig von etwaigen Forderungen des Vermieters.
Ein Darlehensvertrag (§§ 488 ff. BGB) ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag (oder vertretbare Sachen) zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer zur Rückzahlung sowie – bei entgeltlichen Darlehen – zur Zinszahlung.
Streit über Rückzahlungsfristen oder Tilgung
Kündigung eines Darlehens durch Bank oder Privatperson
Fehlende oder fehlerhafte Vertragsdokumentation
Zinsberechnung und Vorfälligkeitsentschädigung
Darlehen unter Verwandten oder Freunden
Rückforderung von Privatdarlehen
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) hilft Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus Darlehens- oder Kreditverträgen. Er berät Sie bei:
der rechtssicheren Gestaltung von Darlehensverträgen (auch privat)
der gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
Fragen rund um Verbraucherdarlehen und Widerrufsrechte
Verhandlungen mit Kreditgebern oder Banken
Streitigkeiten wegen Kündigung oder Sicherheiten
Jetzt rechtlich sicher handeln – bei Darlehen, Kredit oder Rückzahlungsproblemen.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihr Ansprechpartner für Kredit- und Darlehensrecht in Friedberg (Hessen). Er prüft für Sie:
ob Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen können,
ob Ihnen Rückzahlungsansprüche oder Ersparnisse zustehen,
und wie Sie rechtssicher aus teuren Kreditverträgen aussteigen können.
Lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen – kompetent, diskret und mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Vorteile.
Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit?
Juristisch wird häufig synonym verwendet, aber: „Darlehen“ ist der Begriff im BGB (§§ 488 ff. BGB), während „Kredit“ oft im bankrechtlichen Kontext gebraucht wird.
Wann kann ein Darlehen gekündigt werden?
Ein unbefristetes Darlehen kann mit gesetzlicher Frist gekündigt werden; befristete nur unter besonderen Umständen, z. B. bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzung. Eine Prüfung des Vertrags durch einen Anwalt ist ratsam.
Muss ein Darlehensvertrag schriftlich sein?
Nein, ein Darlehensvertrag ist formfrei wirksam. Doch ohne schriftlichen Nachweis können Rückforderungen oder Zinsen schwer durchsetzbar sein.
Was tun, wenn der Darlehensnehmer nicht zurückzahlt?
In diesem Fall kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage eingeleitet werden. Rechtsanwalt Tillmann R. Weber unterstützt Sie von der Mahnung bis zur Vollstreckung.
Bei einem Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB) handelt es sich um einen entgeltlichen Kreditvertrag zwischen einem Unternehmer (z. B. Bank) und einem Verbraucher. Solche Verträge unterliegen strengen gesetzlichen Form- und Informationspflichten – insbesondere zum effektiven Jahreszins, zur Laufzeit und zum Widerrufsrecht.
Verbraucher haben bei Abschluss eines Darlehensvertrags in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht – oft beginnt die Frist aber erst mit vollständiger Belehrung. Fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass der Widerruf auch Jahre später noch möglich ist („Widerrufsjoker“).
Ein erfolgreicher Widerruf kann u. a. dazu führen:
dass der Kredit rückabgewickelt wird,
dass Vorfälligkeitsentschädigungen entfallen,
oder dass Zinsen zurückgefordert werden können.
Das Werkvertragsrecht ist in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Der Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines konkreten Werks – sei es ein Bauwerk, eine Reparaturleistung, die Erstellung eines Gutachtens oder eine handwerkliche Arbeit. Der Besteller wiederum ist zur Abnahme des Werks und zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet.
Nicht vertragsgemäße oder mangelhafte Leistungen
Verweigerung oder Verzögerung der Abnahme
Streit über die Höhe des Werklohns oder Nachtragsforderungen
Vertragskündigung durch eine Partei
Haftung für Baumängel / Handwerkerfehler
Verjährung von Mängelansprüchen
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber, erfahrener Anwalt für Zivilrecht in Friedberg (Hessen), berät Sie umfassend zu Werkverträgen, ob als Auftraggeber oder Auftragnehmer. Er unterstützt Sie bei:
Erstellung und rechtlicher Prüfung von Werkverträgen
Durchsetzung von Werklohnforderungen
Abwehr unberechtigter Mängelrügen
Geltendmachung von Mängelansprüchen (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt)
Gerichtlicher Auseinandersetzung mit Handwerkern, Bauunternehmern oder Kunden
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihrem Anwalt für Werkvertragsrecht in Friedberg (Hessen).
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer ein konkretes Ergebnis (z. B. Bau, Reparatur). Beim Dienstvertrag (z. B. Arbeitsvertrag) wird lediglich eine Tätigkeit geschuldet – nicht der Erfolg.
Wann ist ein Werk "mangelhaft"?
Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 633 BGB).
Welche Rechte habe ich bei Mängeln?
Sie können Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder bei erheblichen Mängeln sogar den Rücktritt vom Vertrag verlangen – je nach Situation.
Besonders im privaten und gewerblichen Baurecht kommt es häufig zu Streitigkeiten über Mängel an Bauleistungen, Verzögerungen, Nachtragsforderungen oder die Verweigerung der Abnahme. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Werkvertragsrecht, ergänzt durch spezielle Vorschriften aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), sofern diese vereinbart wurde.
Typische Gewährleistungsansprüche im Bau- und Handwerksrecht sind:
Nacherfüllung (Nachbesserung des Mangels)
Minderung der vereinbarten Vergütung
Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder Folgeschäden
Rücktritt vom Vertrag bei erheblichen Mängeln
Selbstvornahme mit Kostenerstattung (§ 637 BGB)
Im Baurecht gilt regelmäßig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) – allerdings nur bei werkvertraglichen Bauleistungen an Gebäuden.
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Gründung, Organisation, Haftung und Auflösung von Gesellschaften. Es regelt sämtliche Aspekte der Innen- und Außenbeziehungen von Unternehmen und den Gesellschaftern untereinander.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Jede Gesellschaftsform hat spezifische Anforderungen und haftungsrechtliche Konsequenzen, die im Gesellschaftsrecht geregelt sind.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) berät Sie kompetent und umfassend im Bereich des Gesellschaftsrechts, z. B. bei:
Gesellschaftsgründung/Rechtsformwahl: Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform (GmbH, AG, KG, etc.)
Gesellschaftsverträge: Erstellung und Prüfung von Gesellschafterverträgen und Satzungen
Haftungsfragen: Klärung der Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
Gesellschafterstreitigkeiten: Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern
Übertragung von Anteilen: Beratung bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und bei Exit-Strategien
Unternehmensumstrukturierungen: Beratung zu Fusionen, Übernahmen oder Liquidationen
Wie werde ich Gesellschafter in einer GmbH oder AG?
Welche Haftung habe ich als Geschäftsführer einer GmbH?
Was ist bei der Auflösung einer Gesellschaft zu beachten?
Wie löse ich Konflikte innerhalb der Gesellschaft oder mit Geschäftspartnern?
Was muss bei der Umwandlung oder Übertragung von Anteilen beachtet werden?
Im Gesellschaftsrecht spielt das Vertragsrecht eine zentrale Rolle, da die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, Geschäftsführern und der Gesellschaft häufig durch Verträge geregelt werden. Dies betrifft insbesondere:
Gesellschafterverträge (z. B. bei einer GmbH oder AG)
Arbeitsverträge für Geschäftsführer und Mitarbeiter
Geschäftsführerverträge und Prokuristenverträge
Kooperations- und Joint-Venture-Verträge
Liefer- und Dienstleistungsverträge innerhalb der Gesellschaft
Eine präzise und rechtssichere Gestaltung dieser Verträge ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Bei der Gründung und Fortführung von Unternehmen müssen diese Verträge so formuliert werden, dass sie künftige rechtliche Auseinandersetzungen minimieren und klare Regelungen zu wichtigen Themen wie Haftung, Gewinnverteilung oder Ausstiegsmöglichkeiten enthalten.
Bei der Gründung einer Gesellschaft spielen nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Überlegungen eine entscheidende Rolle. Steuerliche Vorteile und Optimierungsmöglichkeiten sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um langfristig Steuervorteile zu sichern und unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden.
Wichtige steuerliche Aspekte, die bei der Gründung einer Gesellschaft beachtet werden sollten:
Wahl der Gesellschaftsform: Die Wahl zwischen einer GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder einer Personengesellschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung (z. B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).
Steuerliche Vorteile der GmbH oder AG: Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG bieten eine beschränkte Haftung und können steuerliche Vorteile, z. B. durch Thesaurierungsoptionen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung, bieten.
Gründungskosten und steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten für die Gründung einer GmbH oder einer AG sind steuerlich absetzbar, was die Steuerlast in den ersten Jahren reduziert.
Gewerbesteuer und Verlustvorträge: Die Gewerbesteuerpflicht und die Verlustvortragsmöglichkeiten sind wichtige steuerliche Themen bei der Wahl der Gesellschaftsform. Gerade für Start-ups oder junge Unternehmen kann eine optimierte Verlustverrechnung entscheidend sein.
Umsatzsteuerliche Regelungen: Die Umsatzsteuerregelungen sollten frühzeitig beachtet werden, insbesondere bei der Wahl des Gründungsmodells und der Umsatzsteueroptionen.
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber sorgt dafür, dass Ihre Gesellschaftsgründung nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich optimal gestaltet wird. Er unterstützt Sie dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Ob Gesellschaftsgründung, Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschafterstreit oder Haftungsfragen – Rechtsanwalt Tillmann R. Weber begleitet Sie mit seiner Expertise durch alle rechtlichen Herausforderungen im Gesellschaftsrecht, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Unternehmensführung zu schaffen.
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert umfangreiche rechtliche und steuerliche Kenntnisse, um erfolgreich und effizient zu sein. Mit der Unterstützung von Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) können Sie Ihre Gesellschaftsgründung nicht nur rechtlich einwandfrei gestalten, sondern auch steuerlich optimal planen und durchführen. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, der Ihnen hilft, Ihre unternehmerischen Ziele rechtssicher und steueroptimal zu erreichen.
Lassen Sie sich rechtzeitig zu gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen beraten, damit Ihre Unternehmensstruktur zukunftsfähig und rechtssicher bleibt. Nehmen Sie einen Beratungstermin wahr mit Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Ihrem Anwalt für Gesellschaftsrecht in Friedberg (Hessen).