Zivilrecht. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Zivilrecht. Beratung durch Rechtsanwalt Weber aus Friedberg (Hessen)

Ob bei Kauf, Miete, Darlehen oder Kredit, ob bei Werkvertragsrecht, Vertragsrecht oder Gesellschaftsrecht ...

Die Kanzlei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung. 

Kauf
Miete
Darlehen / Kredit
Werkvertragsrecht
Gesellschaftsrecht

Kauf. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Zivilrecht: Kauf

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht (§§ 433 ff. BGB) aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch "Lieferung" genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises ("Kaufsumme") und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB).

Gegenstand des Kaufvertrags kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie) oder ein Tier (§ 90a BGB), ein Recht (zum Beispiel Forderung, Anteil an einer Sache, Wohnungseigentum, Gesellschaftsanteil, Patent, Erbschaft, Miterbenanteil), sowie auch eine Sach- oder Rechtsgesamtheit (beispielsweise ein ganzes Unternehmen) sein.

Rechtsanwalt Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie gerne bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Kaufpreisforderung (siehe Inkasso). 

Miete. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Zivilrecht:  Miete

Der Mietvertrag ist nach §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins) besteht. Mietgegenstände sind unter anderem bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die gebrauchstauglich sind Für das Mietrecht gelten die Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Rechtsanwalt Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie gerne bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Mietforderung (siehe Inkasso).

Darlehen/Kredit. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Zivilrecht:  Darlehen / Kredit

Ein Darlehen (oft umgangssprachlich Kredit genannt) ist ein nach §§ 488 bis 490 BGB schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kredit- oder Darlehensgeber einem Kredit- oder Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) vorübergehend zur Nutzung überlässt.

Der Darlehensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet, dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. eine gleichwertige Sache zurückzugewähren. Dem Darlehensnehmer wird die Darlehensvaluta übereignet oder abgetreten, sodass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Das Darlehen kann entgeltlich sein (vgl. § 488 Abs. 3 BGB), sodass der Darlehensnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat.

Meist im Rahmen der insolvenzrechtlichen Beratung bzw. der Schuldnerberatung tauchen viele Problemstellungen im Zusammenhang mit Darlehen und Kredit auf. Diese für Sie zu lösen ist unser Auftrag. Rechtsanwalt Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie gerne.

Rechtsberatung Rechtsanwaltskanzlei Tillmann R. Weber in Friedberg

Zivilrecht:  Werkvertragsrecht

Ein Werkvertrag ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gemäß §§ 631 ff. BGB ein Vertrage über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich der eine Teil (der Werkunternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

Insbesondere Handwerker leiten ihre Vergütungsansprüche (Handwerkerlohn) in der Regel aus dem Werkvertragsrecht ab.

Rechtsanwalt Weber aus Friedberg (Hessen) unterstützt Sie gerne bei der effektiven Durchsetzung Ihrer berechtigten Werklohnforderung.

Gesellschaftsrecht. Rechtsanwalts-Kanzlei Tillmann R. Weber in 61169 Friedberg

Zivilrecht:  Gesellschaftsrecht

Die Auswahl der Rechtsform sollte unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und unter den Gesichtspunkten Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten, Flexibilität, steuerliche Auswirkungen etc. erfolgen.

Die Frage nach der richtigen Rechtsform stellt sich im Laufe Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bei der Gründung, im Fall von Expansion, Restrukturierung/Sanierung, Kauf und Nachfolge.

Aus der bestehenden Vielzahl der möglichen Gesellschaftsformen ist diejenige zu wählen, die Ihren Interessen am besten gerecht wird.

Bei der Anfertigung von Gesellschaftsverträgen aller Art ist Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen) gerne behilflich. Auch insbesondere unter steuerlichen Aspekten berate ich Sie gerne.

Rechtsanwalt Tillmann R. Weber aus Friedberg (Hessen). Zivilrecht-Beratung


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