Das Steuerrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten der Kanzlei Tillmann R. Weber in Friedberg (Hessen). Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht biete ich Ihnen fundierte rechtliche Unterstützung in sämtlichen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Egal ob es um Einspruch gegen einen Steuerbescheid, steuerrechtliche Beratung oder die Verteidigung in Steuerstrafsachen geht – ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein.
Einspruch gegen Steuerbescheide
Ich prüfe Bescheide des Finanzamts und lege bei unrechtmäßigen Forderungen Einspruch für Sie ein.
Klage vor dem Finanzgericht
Wenn erforderlich, vertrete ich Sie gerichtlich vor den Finanzgerichten – kompetent, durchsetzungsstark und mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Bei dem Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerstraftaten stehe ich Ihnen als Strafverteidiger zur Seite – diskret und rechtssicher.
Teilnahme an steuerlichen Betriebsprüfungen
Steuerliche Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Ich unterstütze Sie bei steuerlichen Gestaltungen und der Vermeidung steuerlicher Risiken.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber. Ich berate Sie persönlich, individuell und mit langjähriger Expertise im Steuerrecht.
"Etwa jeder zweite Steuerbescheid ist falsch und die Steuergesetze enthalten viele Verfassungswidrigkeiten. Der Rechtsschutz durch die Finanzgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht werden immer wichtiger." (Prof. Dr. Klaus Tipke, Köln, vor dem 4. Deutschen Finanzgerichtstag am 22. Januar 2007 in Köln)
Ein falscher Steuerbescheid kann für Steuerpflichtige erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Der erste und oft entscheidende Schritt zum Rechtsschutz im Steuerrecht ist die gründliche Prüfung des Steuerbescheides.
Wird ein Steuerbescheid fehlerhaft erstellt – etwa durch unzutreffende Tatsachenfeststellungen oder falsche Rechtsanwendung durch das Finanzamt – ist der Einspruch das geeignete Rechtsmittel, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wichtig: Der Einspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
Als Fachanwalt für Steuerrecht aus Friedberg (Hessen) vertrete ich Ihre Interessen frühzeitig im Einspruchsverfahren – engagiert, kompetent und lösungsorientiert. Ich prüfe Ihren Steuerbescheid, formuliere den Einspruch rechtssicher und übernehme die Kommunikation mit dem Finanzamt.
Frühzeitige juristische Prüfung Ihres Steuerbescheids
Fristgerechter und fundierter Einspruch
Direkte Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Vermeidung langwieriger und kostenintensiver Klageverfahren, wenn möglich
Erfahrung in Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Lassen Sie Ihren Steuerbescheid jetzt prüfen!
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Tillmann R. Weber.
Wenn das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ohne Erfolg bleibt, ist die Klage vor dem Finanzgericht der nächste Schritt, um Ihr Recht durchzusetzen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht mit Kanzlei in Friedberg (Hessen) prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und übernehme die vollständige Vertretung vor den Finanzgerichten in ganz Deutschland sowie vor dem Bundesfinanzhof in München.
Nach der Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt bleibt nur ein Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen.
Diese Klagefrist ist gesetzlich festgelegt und nicht verlängerbar.
Wird die Frist versäumt, ist die Entscheidung des Finanzamts rechtskräftig – unabhängig davon, ob sie inhaltlich korrekt ist.
Rechtsanwalt Tillmann R. Weber vertritt Ihre Interessen engagiert und professionell – mit fundierter Fachkenntnis im Steuerrecht und langjähriger Erfahrung im gerichtlichen Verfahren.
Ihre Vorteile:
Gründliche Prüfung der Erfolgsaussichten
Rechtssichere Klageerhebung
Vertretung vor allen Finanzgerichten bundesweit
Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München
Persönliche Betreuung und transparente Kommunikation
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Rechtsanwalt Tillmann R. Weber – Fachanwalt für Steuerrecht – bietet Ihnen qualifizierte Strafverteidigung im Steuerstrafrecht, wenn der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder einer steuerlichen Ordnungswidrigkeit im Raum steht.
Wenn Ihnen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuergefährdung vorgeworfen wird, sollten Sie sofort juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Das Steuerstrafrecht sieht in solchen Fällen teils empfindliche Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder strafrechtliche Nebenfolgen vor.
In vielen Fällen kann jedoch bereits eine rechtzeitig eingereichte Nachererlärung oder strafbefreiende Selbstanzeige erhebliche strafrechtliche Konsequenzen verhindern – vorausgesetzt, sie wird korrekt und vollständig durchgeführt.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht berate und verteidige ich Sie in allen Phasen eines Steuerstrafverfahrens:
Diskrete Erstberatung zur Rechtslage und Strategie
Prüfung, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige oder Nacherklärung möglich und sinnvoll ist
Verhandlungen mit dem Finanzamt zur Konfliktlösung ohne Gerichtsverfahren
Verteidigung vor Gericht, falls ein Verfahren eingeleitet wird
Umfassender Schutz Ihrer Interessen gegenüber Finanzbehörden und Ermittlungsstellen
Vertrauen Sie auf Fachkompetenz und Diskretion.
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Steueroptimale Gestaltung
Strategien zur steuerlichen Gestaltung und Vermögensstrukturierung für Privatpersonen, Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften.
Entwicklung alternativer Gestaltungsmöglichkeiten
Analyse Ihrer steuerlichen Situation und Aufzeigen rechtssicherer und wirtschaftlich sinnvoller Gestaltungsalternativen.
Erstellung von Steuererklärungen
Unterstützung bei der Anfertigung und Einreichung sämtlicher Steuererklärungen, z. B.:
Einkommensteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Schenkungsteuererklärung
Erbschaftsteuererklärung
Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
Vertretung und Unterstützung bei:
Betriebsprüfungen
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Teilnahme an Besprechungen mit dem Finanzamt
Prüfung und Anfechtung von Steuerbescheiden
Gründliche Kontrolle von Steuerbescheiden sowie Einlegung von Einspruch und ggf. Klage vor dem Finanzgericht.
Profitieren Sie von der Kombination aus steuerlicher und rechtlicher Kompetenz.
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